Die elektronische Krankschreibung als Problem vieler Firmen
Die elektronische Krankschreibung als Problem vieler Firmen
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Krankschreibung ihrer Mitarbeiter elektronisch bei den Krankenkassen anfragen und dort im Anschluss abrufen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sind mit dieser Variante überfordert, da hier die Geschwindigkeit ein echtes Problem darstellt. Der bürokratische Mehraufwand sei, so der Chefsvolkswirt des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft (BVMW), Hans-Jürgen Völz, nicht mehr tragbar.
Eine längere Übergangszeit für Unternehmen wünschenswert
Viele kleine und mittelständische Unternehmen benötigen aus Sicht des BVMW eine deutlich längere Übergangsfrist, um die neuen Regelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umsetzen zu können. Zudem gibt es noch technische Limitierungen, welche in vielen Firmen für Probleme sorgen. Dazu zählt unter anderem die späte Verfügbarkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei diesem System. Der Arbeitgeber kann, sofern der Mitarbeiter länger als drei Tage krank ist, die Bescheinigung über dessen Arbeitsunfähigkeit in der Regel erst fünf Tage nach dem Zeitpunkt abrufen, an dem der Angestellte vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben wurde. Unternehmen können also, so der Bundesverband der gesetzlichen Krankenkassen, eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erst am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit erwarten. Durch die zeitversetzte Übermittlung der Krankschreibung vom Arzt an die Krankenkasse kommt es zudem zu einem weiteren Tag Verzögerung. Hinzu kommt, dass es eine gesetzliche Pufferzeit von 14 Tagen gibt, in welcher eine Krankschreibung nachgereicht werden kann. Somit könne es also durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erheblichen Rückrechnungen jeden Monat kommen. Kleine und mittelständische Unternehmen könnten dies allein aus Gründen der Bürokratie kaum leisten. Es ist davon auszugehen, dass beim aktuellen Stand der Entwicklung, manches Unternehmen nur für die eAU einen eigenen Mitarbeiter einstellen müsste.
Das System wurde weniger erprobt als erwartet
Für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gab es in den letzten Jahren eine umfassende Testphase. Allerdings zeigen die Zahlen deutlich, dass diese von vielen Arbeitgebern kaum genutzt wurde. Allerdings muss man dabei auch sagen, dass viele Arbeitgeber in den letzten Jahren vor allem von den wirtschaftlichen Problemen rund um Covid-19 beschäftigt waren und sich dementsprechend nicht noch um weitere Dinge kümmern konnten. Auch das ist ein Punkt, welcher vom BVMW kritisiert wird. Die zu kurzen Übergangsfristen in Kombination mit den wirtschaftlichen Herausforderungen einer Pandemie machen es für viele Unternehmen nahezu unmöglich, die neuen Regelungen direkt und ohne Schwierigkeiten umzusetzen. Das führt nicht nur bei den betreffenden Unternehmen zu Frust, sondern auch bei deren Arbeitnehmer, welche sich im Krankheitsfall eine einfache Abwicklung wünschen. Denn das Ziel der eAU war es unter anderem auch, die Arbeitnehmer zu entlasten und diese von der Pflicht zu befreien, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen selbst beim Arbeitgeber einreichen zu müssen.
Ein gutes System mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten
Grundsätzlich ist das System der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gut und durchdacht aufgebaut. Doch die damit einhergehenden Verzögerungen sind für viele Unternehmen ein echtes Problem und stellen auch bei der Buchhaltung einige neue Herausforderungen dar. Dennoch gehen Experten davon aus, dass im Laufe der Zeit viele der Probleme behoben werden können und Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer vom neuen System deutlich profitieren werden. Es benötigt vor allem Feinabstimmung, bis die Abläufe in den Unternehmen angepasst wurden.
Quelle: Heide © / Adobe Stock
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