Klage gegen Apple – Siri und der Datenschutz im Fokus
Ein US-Gericht hat die meisten, von den Klägern geäußerten Vorwürfe gegen Apple in einer Datenschutzklage zugelassen. Die Vorwürfe lauten, dass Siri durch ungewolltes Aktivieren auch private Unterhaltungen belauscht habe und diese Inhalte unter anderem zu Werbezwecken an andere Unternehmen weitergegeben habe. Im Verlauf des Verfahrens soll geklärt werden, ob die Funktionsweise des Sprachassistenten gegen das Datenschutzrecht Kaliforniens verstößt.
Erste Beschwerden aus dem Jahr 2019
Erstmals geriet der Sprachassistent Siri von Apple im Jahr 2019 in den Fokus, als Mitarbeiter von Apple berichteten, wie viele intime und oftmals auch personenbezogene Details bei der Auswertung der Sprachdateien angehört werden würden. Dies lag unter anderem auch an zu schwachen Datenschutzpraktiken der Unternehmen. Als diese Informationen an die Öffentlichkeit gelangten, stoppte Apple zunächst einmal die menschliche Auswertung der Daten und versprach eine Verbesserung des Datenschutzes. Erst im Herbst des Jahres 2019 wurde die manuelle Überprüfung der Gesprächsdaten durch Menschen wieder aufgenommen. Dabei stellte Apple klar, dass Daten und Aufzeichnungen aus solchen unbeaufsichtigten und unbeabsichtigten Aktivierungen von Siri nicht ausgewertet würden. Apple würde die Daten sofort löschen.
Whistleblower bei Apple fordert eine Untersuchung von Siri
Doch damit nicht genug. Mehrere Whistleblower bei Apple haben sich unter anderem an die europäische Datenschutzbehörde gewandt und fordern eine Untersuchung von Siri und dem Umgang mit den oftmals sehr sensiblen Daten. Man dürfe davon ausgehen, dass Apple alle Daten der Sprachassistenten nutzt und diese unter anderem auch für Werbezwecke mit anderen Unternehmen teile. Dies kann dementsprechend problematisch werden, da die europäische Datenschutzgrundverordnung genau solche Verstöße mit sehr hohen Bußgeldern ahndet. Ob und in welchem Maße eine Untersuchung eingeleitet wird, ist aktuell leider noch nicht bekannt.
Sprachassistenten haben im Geschäftsbetrieb nichts verloren
Der Fall zeigt deutlich, wie problematisch solche Geräte unter anderem sein können, wenn diese in einem noch sensibleren Umfeld als dem eigenen Zuhause genutzt werden. Denn Unternehmen wie Apple können durch unbeabsichtigte Aktivierung der Assistenzsysteme sehr schnell unter anderem Geschäftsgeheimnisse erfahren oder Insider-Informationen erhalten. Aus diesem Grund ist es in jedem Fall ratsam diese Funktionen innerhalb des Unternehmens zu unterbinden und somit dafür zu sorgen, dass es nicht zu solch schweren Sicherheitslücken kommen kann. Dies gilt allerdings nicht nur für Apple, sondern auch für alle anderen Mitbewerber, welche eine Sprachassistenz anbieten. In einer Arbeitsumgebung haben solche Lösungen auch heute noch nichts verloren und können in jedem Fall mehr schaden als nützen.
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