Australisches Gericht erkennt erstmals KI als Erfinder an
Der US-Unternehmer und Erfinder Stephen Thaler hat vor einem australischen Gericht einen Erfolg erzielt. Er hatte darum gekämpft, die von ihm unter anderem mit entwickelte “konnektionistische künstliche Intelligenz” namens Dabus als schöpferische Kraft hinter Erfindungen anerkennen zu lassen. Das Gericht schloss sich seiner Ansicht an, dass diese spezielle Art eines neuronalen Netzes als Erfinder im Sinne des zugrundeliegenden australischen Patentgesetzes gelten könne.
Der Unterschied zwischen Erfinder und Patentinhaber
In seiner Begründung schrieb Richter Jonathan Beach, dass ein System der künstlichen Intelligenz ein Erfinder im Sinne des Gesetzes sein kann. Dabei unterscheidet sich der Erfinder klar definiert vom Patentinhaber. Dieser sei in solchen Fällen der Erfinder oder auch Nutzer der künstlichen Intelligenz. Bei Erfindungen von Dabus sei es also so, dass Dabus als Erfinder im Patentrecht gelten könne, während der Patentinhaber in diesen Fällen Stephen Thaler bleibe.
Der Fall muss erneut geprüft werden
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet nicht automatisch, dass Dabus sofort als Erfinder oder Schöpfer eingetragen werden muss. Allerdings geht der Fall nun erneut an das nationale Patentamt (IP Australia), welches den Fall erneut prüfen muss. Dabei muss das Patentamt das neue Urteil mitberücksichtigen. Der dort zuständige Commissioner of Patents muss also erneut prüfen, ob ein befristetes Monopolrecht ausgesprochen werden kann. Der gesamte Antrag Thalers wird unter den Gesichtspunkten der Gerichtsentscheidung erneut geprüft. Es sieht also danach aus, als würde in Zukunft in Australien Dabus als Schöpfer und Erfinder anerkannt werden, während Thaler als Patentinhaber fungiert.
Patente für KI in anderen Ländern
In anderen Ländern und auf anderen Kontinenten sieht der Patentschutz für Erfindungen einer KI noch etwas anders aus. In Südafrika beispielsweise ist die KI Dabus bereits als Schöpfer und ihr Erfinder Thaler als Rechteinhaber eingetragen worden. Allerdings muss man dazu sagen, dass in Südafrika keine formelle Prüfung der Ansprüche stattfindet. Hier müssten Interessenten in der Regel nur einen Antrag ausfüllen. In Europa sieht es anders aus. Hier ist klar festgelegt, dass nach dem Europäischen Patentübereinkommen immer ein Mensch als Erfinder angegeben sein muss. Hier kann also Thaler seine KI Dabus nicht als Schöpfer oder Erfinder eintragen lassen. Ähnlich verhält es sich in den USA und in Großbritannien, wo Thaler mit seinen Forderungen ebenfalls gescheitert war.
Die Angst vor Patent-Blockaden in Australien wächst
Kritik an der neuen Entscheidung des Gerichts kommt vor allem vom australischen Patentanwalt Mark Summerfield. Dieser kritisiert das gefällte Urteil deutlich und bezeichnet es als “Aktivismus”. Denn das neue Urteil können sehr schnell dazu führen, dass Patentmonopole erteilt würden, welche sich auch gegen die Allgemeinheit richten würden. Unter anderem warnt er von einer Flut an gewerblichen Schutzrechten für die verschiedenen, maschinell erzeugten Erfindungen, welche auf Dauer echte Innovationen verhindern könnten. Aus diesem Grund geht es davon aus, dass die Gegenseite nach dem Urteil nochmals in Berufung gehen werde. Ob und in welchem Maße dies geschieht, ist allerdings aktuell noch nicht abzusehen. Zunächst einmal bleibe die erneute Prüfung durch das australische Patentamt abzuwarten.
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