Schweizer Parlament gegen Booking & andere Plattformen: Die Bestpreisklausel kippt
Hotels und Beherbergungsbetriebe in der Schweiz können in Zukunft ihre Zimmer auf der eigenen Webseite preiswerter oder zu anderen Konditionen anbieten als auf Vermittlungsplattformen wie Booking.com. Die zweite Kammer des Schweizer Parlaments, der Ständerat, stimmte zu, das Gesetz zu ändern und an die neuen Bedingungen anzupassen. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wird somit so verändert, dass große Buchungsplattformen mit ihrer Marktmacht nicht mehr die unternehmerische Freiheit von Hotels beschränken können.
Warum die Bestpreisklausel problematisch ist
Die Bestpreisklausel ist für Anbieter wie Booking.com besonders wichtig, da so sichergestellt wird, dass die meisten Nutzer die Buchung auch direkt über die Plattform vornehmen. Für die Branche allerdings ist diese Klausel vor allem ein Knebelvertrag. Denn aufgrund der enormen Marktmacht von Booking.com und anderen Anbietern konnte diese die Bestpreisklausel besonders einfach durchsetzen. Hotels wurden somit in ihrer unternehmerischen Freiheit deutlich eingeschränkt. Mit der neuen Gesetzgebung in der Schweiz, von vielen auch liebevoll “Lex Booking” genannt, soll sich dies nun ändern. Hotels können unabhängig von der Preisgestaltung auf Booking.com eigene Preise und eigene Bedingungen für den Aufenthalt anbieten. Dies gilt für alle Beherbergungsbetriebe in der Schweiz. So sorgt die neue Gesetzgebung für erhebliche Verbesserungen für viele Hotelbetriebe. Wie stark sich diese Entscheidung auf den Geschäftsbetrieb von Booking.com und anderen Anbietern auswirken wird, muss sich allerdings erst noch zeigen. Der Geschäftsführer von Booking.com war von der neuen Gesetzgebung in jedem Fall nicht begeistert.
Booking.com warnt vor Trittbrettfahrern
Der Chef des Unternehmens Booking.com, Glenn Fogel, warnte nach der Entscheidung des Schweizer Parlaments vor verschiedenen Effekten. Vor allem davor, dass sich viele Kunden auf Seiten wie Booking.com über Hotels und Übernachtungsmöglichkeiten informieren würden, um dann im Anschluss lieber direkt über das Hotel zu buchen. Da die Bereitstellung der Präsentationen und der Infrastruktur von Seiten wie Booking.com so arbeitsintensiv sei, möchte er Hotels nicht auf seiner Plattform wissen, welche selbst günstigere Angebote anbieten würden. So verständlich dies ist wird dies jedoch auf Dauer dazu führen, dass Plattformen wie Booking.com langfristig viel von ihrer Attraktivität verlieren werden, wenn dort nicht mehr alle Hotels einer Region zu finden sind.
Umfangreiche Regelungen in vielen Ländern
So hart und direkt die Aussagen des Booking Chefs klingen, es ist nicht so, dass die Bestpreisklausel in anderen Ländern beliebter wäre. So hatte der Bundesgerichtshof diese Klausel bereits im vergangenen Jahr für Deutschland gekippt. Auch das Bundeskartellamt war einige Male gegen die Praxis der verschiedenen Buchungsportale vorgegangen. Und damit steht Deutschland nicht allein dar. In vielen anderen Ländern wurde erfolgreich gegen die Geschäftspraxis der Anbieter geklagt. Zudem haben immer wieder die verschiedenen Aufsichtsbehörden die Arbeiten der Plattformen genauer unter die Lupe genommen. In Russland wurde Booking.com sogar zu einer Strafe von rund 15 Millionen Euro verdonnert, weil die Plattform die eigene Marktmacht mehrfach missbraucht haben sollte. Das Urteil des Schweizer Parlaments ist aus diesem Grund nicht sonderlich überraschend, sondern zeigt deutlich, dass Plattformen wie Booking.com besser überwacht und reguliert gehören.
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