Erneuter Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung Pädophiler
Der Kampf gegen den Kindesmissbrauch soll laut Innenministerin Nancy Faeser deutlich stärker in den Fokus rücken. Dafür möchte die Bundesinnenministerin auch auf die Vorratsdatenspeicherung setzen. Zudem sollen viele der Sicherheitsbehörden in Zukunft weitere Befugnisse erhalten. Ob und in welchem Maße dies umsetzbar ist, steht allerdings noch in den Sternen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist aktuell ausgesetzt
Während eines Interviews in der “Zeit” forderte die Innenministerin Nancy Faeser unter anderem, dass für einen maximalen Ermittlungsdruck die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden solle. So soll es gelingen, dass kein Täter sich mehr sicher fühlen könne und das kein Täter entkomme. Aktuell sei es so, dass viele Täter den Ermittlungsbehörden durchs Netz gingen, da diese nicht auf die notwendigen Daten zurückgreifen können. Daher sei es besonders wichtig die Vorratsdatenspeicherung wieder einzusetzen und somit diese Lücken zu schließen. Das große Problem an der gesamten Situation: Bereits im Jahr 2014 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten gegen das EU-Recht verstoße. Deutschland hatte in Folge die eigene Vorratsdatenspeicherung aussetzen müssen und diese bisher nicht wieder rechtssicher einsetzen können. Eine neue Entscheidung in diesem Fall wird für Ende September erwartet. Im Anschluss möchte die Bundesregierung ein Modell vorstellen, welches mit dem aktuellen Urteil vereinbar sei.
Laut Innenministerin müssen Strafen härter ausfallen
Auch bei der Bestrafung pädophiler Täter soll es zu Änderungen kommen. Denn diese würden laut den aktuellen Gesetzen häufig viel zu niedrig bestraft, für die Grausamkeit ihrer Taten. Auch hier möchte die Innenministerin für Änderungen sorgen. Allerdings wurde Nancy Faeser im Gespräch hinsichtlich der juristischen Komponente ihres Vorstoßes nicht konkreter. Dies mag unter anderem daran liegen, dass dies nicht ihr Ressort betrifft und dass es einiger Gesetzesänderungen bedarf, um das Strafmaß in diesem Bereich anzupassen. Aus diesem Grund bliebt es abzuwarten, ob und in welchem Maße die aktuelle Ampel-Koalition im weiteren Regierungsverlauf hier für Änderungen plädieren wird. Beim kritischen Thema des Kindesmissbrauchs ist auch von der Opposition kein Widerstand zu erwarten.
Mehr Befugnisse für Ermittlungsbehörden erwartet
Ebenfalls im Rahmen des Interviews erklärte Bundesinnenministerin Faeser, dass sie den verschiedenen Sicherheitsbehörden weitere Befugnisse einräumen möchte. Dies sei notwendig, um unter anderem im Bereich der Cybersicherheit für eine erhöhte Sicherheit in Deutschland zu sorgen. Unter anderem war hier von sogenannten Hackbacks und einer aktiven Cyberabwehr der verschiedenen Behörden die Rede. Allerdings ist Frau Faeser damit deutlich über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinausgeschossen und musste ihre Aussagen im Anschluss wieder deutlich relativieren. Dennoch ist davon auszugehen, dass im Verlauf der nächsten Jahre die Sicherheitsbehörden in Deutschland deutlich aufrüsten werden. Vor allem im Bereich der digitalen Sicherheit sind viele Bundes- und Landesbehörden aktuell nicht ausreichend gut aufgestellt, um der aktuellen Bedrohungslage zu entsprechen.
Es liegt dementsprechend auch in den Händen der Innenministerin, für einen guten und ausreichend stabilen Rahmen zu sorgen, um die Cyberabwehr und weitere Bereiche aufzustocken und mit dem passenden Personal zu versorgen. Hier wird unter anderem auch das Finanzministerium ein Wörtchen mitzusprechen haben, da dies in Zukunft deutlich mehr Kosten verursachen wird. Es wird sich zeigen, wie viel Geld die Sicherheit der Behörden den Entscheidern wert ist.
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